Verkehrswertermittlung

Unser Leistungsspektrum umfasst die Verkehrswertermittlung (Marktwert) i. S. d. § 194 Baugesetzbuch von Wohn- und Gewerbeimmobilien.

Benötigen Sie nur eine „Ersteinschätzung“, können wir Ihnen diese als „Formularbewertung“ zum Festpreis anbieten.

Über die „normale Immobilienbewertung“ hinaus sind wir außerdem in der Lage, nachstehende Themen im Rahmen einer Verkehrswertermittlung abzubilden:

  • Mischnutzung (Gewerbe / Wohnung / etc.)
  • Sonderimmobilien
  • Baualterbestimmung bei unterschiedlichen Baujahren (z. B. bei Umbauten / Anbauten / Teilsanierungen / etc.)
  • Rechte (z. B. Erbbaurecht, Nießbrauchrecht / Wegerecht / etc.)
  • Investitionsstau / Instandhaltungsstau / Bauschäden

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen rund um das Thema Verkehrswertermittlung zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an und Sie erhalten eine kurze kostenlose telefonische Erstberatung.